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Regeste

Art. 32 ff. OR; Stellvertretung.
1. Umfang der Ermächtigung im Aussenverhältnis, wenn der Dritte sich mit der Behauptung des Vertreters, er sei Generalbevollmächtigter eines andern, zufriedengibt (Erw. 1).
2. Auslegung einer Generalvollmacht, die der Vertreter zur Aufnahme eines Darlehens verwendet (Erw. 2).
3. Weisungen über den Gebrauch der Vollmacht oder sachliche Beschränkung der Ermächtigung (Erw. 3)?

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 32 ff. OR