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Regeste

Art. 50 Abs. 2 FPolG; Art. 1 Abs. 2 FPolV; Art. 25bis Abs. 1 lit. a und Abs. 4 FPolV.
1. Mitteilung von Rodungsbewilligungsentscheiden an beschwerdeberechtigte Organisationen (E. 2).
2. Waldqualität einer unbestockten Fläche innerhalb des Waldes; deren Überbauung bedarf einer Rodungsbewilligung, auch wenn keine Bäume gefällt werden müssen (E. 4).
3. Bemessung der Rodungsfläche; Zuständigkeit zum Entscheid über das Rodungsgesuch (E. 5).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 50 Abs. 2 FPolG, Art. 1 Abs. 2 FPolV, Art. 25bis Abs. 1 lit. a und Abs. 4 FPolV

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