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Regeste

Art. 22ter BV, Zonenplanung.
Interessenabwägung bei der Zonenplanung (Art. 5 RPG, Sicherung von Fruchtfolgeflächen, Landschaftsschutz). Im vorliegenden Fall kommt der Vorgeschichte und der Erschliessungsplanung kein entscheidendes Gewicht zu. Kein Gebot der Einzonung.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 22ter BV, Art. 5 RPG

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