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Regeste

1. Art. 26 Abs. 2 SVG.
Konkretes Anzeichen für ein Fehlverhalten eines Fussgängers, welcher die Strasse ausserhalb eines Fussgängerstreifens betreten hat. Besondere Vorsichtspflicht des vortrittsberechtigten Fahrzeuglenkers (Erw. 1-3).
2. Verhältnis zwischen Art. 90 Ziff. 1 SVG und Art. 117 und 125 StGB.
Wenn die Gefahr, welche die verletzten Verkehrsregeln vermeiden wollen, eingetreten ist und zu fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung geführt hat, schliesst die Verurteilung wegen dieser Tatbestände eine zusätzliche Bestrafung gemäss Art. 90 Ziff. 1 SVG aus (Bestätigung der Rechtsprechung) (Erw. 4).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 90 Ziff. 1 SVG, Art. 26 Abs. 2 SVG, Art. 117 und 125 StGB