Regeste
Art. 58 OR. Haftung des Strasseneigentümers infolge mangelhafter Signalisierung.
Haftung einer Gemeinde als Eigentümerin einer Strasse, die durch einen weniger als 4 m hohen gewölbten Tunnel führt, weil das Signal "Höchsthöhe" nicht angebracht worden war (Art. 19 Abs. 2, Art. 14 Abs. 3 SSV ) (E. 2 und E. 3). Adäquater Kausalzusammenhang zwischen der mangelhaften Signalisierung und dem Schaden an einem Anhänger, dessen Dach an der Tunneldecke anstiess (E. 4). Konkurrierendes Verschulden des Fahrzeugführers (E. 5).
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deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 58 OR,
Art. 19 Abs. 2,