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Regeste

Art. 31 Abs. 3 AHVG und Art. 54 AHVV, Art. 46 Abs. 1 AHVG. Berechnung der einfachen Altersrente der geschiedenen Frau nach dem Tode des einstigen Ehegatten und vom Anspruch auf Witwenrente bei Unkenntnis seines Todes.

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Referenzen

Artikel: Art. 31 Abs. 3 AHVG, Art. 54 AHVV, Art. 46 Abs. 1 AHVG