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Regeste

Art. 26 VRK; Art. 28 Abs. 1 DBA CH-FR; Ziff. XI des Zusatzprotokolls zum DBA CH-FR; internationale Steueramtshilfe; Grundsatz der Subsidiarität; voraussichtliche Erheblichkeit von Informationen; guter Glaube.
Tragweite der Subsidiarität. Unterscheidung zwischen dem Grundsatz der Subsidiarität und der Voraussetzung der voraussichtlichen Erheblichkeit (E. 3).
Tragweite der voraussichtlichen Erheblichkeit (Zusammenfassung der Rechtsprechung). Der betroffene Steuerpflichtige kann nachweisen, dass die Voraussetzung der voraussichtlichen Erheblichkeit im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfüllt ist (E. 4.3).
Unterscheidung zwischen dem Grundsatz von Treu und Glauben (als völkerrechtlicher Grundsatz) und dem guten Glauben, aufgrund dessen der Staat gegenüber einer Einzelperson gebunden sein kann. Der von einem internationalen Steueramtshilfegesuch betroffene Pflichtige kann sich im Allgemeinen nicht auf den fehlenden guten Glauben des ersuchenden Staates berufen, um sich dem Gesuch zu widersetzen (E. 4.4).

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Referenzen

Artikel: Art. 26 VRK