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Regeste

Art. 7 Abs. 2 ATSG; Begriff der Erwerbsunfähigkeit.
Bestätigung von BGE 135 V 201, wonach die Rechtsprechung gemäss BGE 130 V 352 keinen ausreichenden Grund darstellt, um - unter dem Titel der Anpassung an eine veränderte Rechtsgrundlage - auf laufende Invalidenrenten zurückzukommen (E. 6). Art. 7 Abs. 2 ATSG ändert den Begriff der Erwerbsunfähigkeit nicht und bildet ebenfalls keinen hinreichenden Rückkommenstitel (E. 7).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 135 V 201, 130 V 352

Artikel: Art. 7 Abs. 2 ATSG