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Regeste

Änderungskündigung; Missbräuchliche Kündigung und deren Folgen (Art. 336 ff. OR).
Eine Änderungskündigung ist nicht bereits als solche missbräuchlich, kann es jedoch nach den Umständen des Einzelfalls sein (E. 3-5). Kriterien für die Festsetzung einer Entschädigung gemäss Art. 336a OR (E. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 336 ff. OR, Art. 336a OR