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Regeste

Waldqualität; Art. 1 Abs. 3 FPolV.
Eine Garten- und Parkanlage liegt vor, wenn typische Parkbäume gepflanzt und andere für Gärten und Pärke typische Anlagen (Wege, Mäuerchen, Bänke) geschaffen wurden. Müssen die beiden Voraussetzungen kumulativ oder bloss alternativ gegeben sein? (Frage offen gelassen.)

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Artikel: Art. 1 Abs. 3 FPolV