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Regeste

Art. 214 Abs. 1 ZGB; Art. 4 Abs. 3 BVV 3; individuelle gebundene Vorsorge.
Berücksichtigung der individuellen gebundenen Vorsorge bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Anwendbare Regeln, Bewertung und Ausführung (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 214 Abs. 1 ZGB, Art. 4 Abs. 3 BVV 3