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Regeste

Art. 67 Abs. 1bis AHVV; Art. 392 Abs. 1 ZGB.
Die den Versicherten unterstützende Fürsorgebehörde ist nicht legitimiert, die Anmeldung zum vorzeitigen Bezug der Altersrente nach Art. 67 Abs. 1bis AHVV im Rahmen einer Beistandschaft ad hoc für den Versicherten vorzunehmen (E. 3 und 4).

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Artikel: Art. 67 Abs. 1bis AHVV, Art. 392 Abs. 1 ZGB