Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Aktienrecht; Sonderprüfung; Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 697d Abs. 2 OR; Art. 45 und 46 OG).
Das Drittverfahren, in welchem die Auskunfts- und Editionspflicht nach Art. 697d Abs. 2 OR in Frage steht, hat keine Zivilrechtsstreitigkeit zum Gegenstand (E. 1).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 697d Abs. 2 OR, Art. 45 und 46 OG