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Regeste

Art. 10 BüG; Verlust des Schweizer Bürgerrechts durch das im Ausland geborene Kind eines ebenfalls im Ausland geborenen Schweizer Bürgers.
Begriff der Meldung im Sinne von Art. 10 Abs. 1 BüG.
Die Verbindung mit der Schweiz muss sich auf eine Willensäusserung des Kindes oder seiner gesetzlichen Vertreter stützen können. Fehlen dieser Voraussetzung im vorliegenden Fall.

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Referenzen

Artikel: Art. 10 BüG, Art. 10 Abs. 1 BüG