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Regeste

Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 6, Art. 11 Abs. 3, Art. 46 Abs. 1, Art. 60 Abs. 2 lit. c BVG; Art. 28 BVV 2; Art. 34quater Abs. 3 lit. b aBV: Rückwirkender Anschluss an die Auffangeinrichtung BVG für das laufende Jahr im Rahmen der freiwilligen Versicherung.
Werden während des Jahres verschiedene Erwerbstätigkeiten teilzeitlich oder auf Abruf bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder nacheinander ausgeübt, kann der Arbeitnehmer nicht auf Anhieb erkennen, ob die Gesamtheit der Einkünfte, die er erzielen wird, das im Sinne von Art. 46 Abs. 1 BVG erforderliche Minimum für einen auf freiwilliger Basis beabsichtigten Anschluss an die Auffangeinrichtung BVG erreichen wird.
Die Auffangeinrichtung BVG kann deshalb die von solchen Arbeitnehmern rückwirkend für das laufende Jahr beantragte Aufnahme nicht ablehnen.

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 6, Art. 11 Abs. 3, Art. 46 Abs. 1, Art. 60 Abs. 2 lit. c BVG, Art. 28 BVV 2, Art. 34quater Abs. 3 lit. b aBV, Art. 46 Abs. 1 BVG

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