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Regeste

Art. 5 Abs. 1 VwVG. Rechtliche Bedeutung einer vergleichsweisen Vereinbarung zwischen einem Versicherten und einem Sozialversicherungsträger. Erforderlichkeit einer formellen Verfügung (Erw. 1).
Art. 107 Abs. 3 OG und 38 VwVG. Ein mit mangelhafter Rechtsmittelbelehrung versehener Verwaltungsakt kann nur innerhalb einer vernünftigen Frist an den Richter weitergezogen werden. Ebenso kann der Rechtsuchende nur innerhalb vernünftiger Frist von der Verwaltung eine beschwerdefähige Verfügung über einen öffentlich-rechtlichen Anspruch verlangen (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 1 VwVG, Art. 107 Abs. 3 OG