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Regeste

Art. 6 Abs. 2, Art. 36 Abs. 1 und 2 IVG; Art. 3 Abs. 3, Art. 29 Abs. 1, Art. 29ter Abs. 2 AHVG; Art. 50 AHVV in Verbindung mit Art. 32 Abs. 1 IVV: Mindestbeitragsdauer.
Im Gegensatz zur Rechtslage vor Inkrafttreten der 10.
AHV-Revision ist nach neuem Recht bei der Ermittlung der einjährigen Mindestbeitragsdauer für den ordentlichen Rentenanspruch gemäss AHVG und IVG eine persönliche Beitragsentrichtung nicht mehr erforderlich.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 36 Abs. 1 und 2 IVG, Art. 3 Abs. 3, Art. 29 Abs. 1, Art. 29ter Abs. 2 AHVG, Art. 50 AHVV, Art. 32 Abs. 1 IVV