Regeste
Art. 113 Abs. 3 BV.
Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts betreffend die Gesetzmässigkeit einer kantonalen Ausführungsbestimmung zum Bundesrecht, die kraft einer Kompetenzdelegation des Bundesrates erlassen wurde.
Art. 54 LMG und Art. 368 LMV.
Das auf Art. 368 LMV gestützte kantonale Verbot der Bezeichnung "Dôle blanche" für weissen Walliserwein, welcher aus vollständig süss gekelterten Trauben der Rebsorte "Pinot noir" hergestellt wird, dient nicht der Verhütung einer Täuschung und ist daher mit Art. 54 LMG nicht vereinbar.
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Artikel: Art. 54 LMG, Art. 368 LMV, Art. 113 Abs. 3 BV