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Regeste

Art. 13b und 13c Abs. 1 ANAG, Art. 55 StGB; Ausschaffungshaft zur Sicherstellung des Vollzugs einer strafrechtlichen Landesverweisung.
Eine unbedingt ausgesprochene Landesverweisung bildet selbst dann eine genügende Grundlage für die Ausschaffungshaft, wenn noch keine Vollstreckungsverfügung ergangen ist, sofern das Verhältnismässigkeitsprinzip gewahrt bleibt (E. 1).

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Referenzen

Artikel: Art. 13b und 13c Abs. 1 ANAG, Art. 55 StGB