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Regeste

Art. 16 Abs. 1 und 2 lit. c, Art. 17, Art. 22 Abs. 1, Art. 24 Abs. 2 und 2bis IVG; Art. 21 und 21bis IVV: Anspruch auf Taggelder der Invalidenversicherung während beruflicher Weiterausbildung.
Versicherte in beruflicher Weiterausbildung gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. c IVG haben Anspruch auf ein "kleines Taggeld" im Sinne von Art. 22 Abs. 1 Satz 2 IVG in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2bis IVG und Art. 21bis IVV.
Voraussetzungen für die Annahme einer invaliditätsbedingten Erwerbseinbusse.

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Referenzen

Artikel: Art. 21 und 21bis IVV, Art. 24 Abs. 2 und 2bis IVG, Art. 16 Abs. 2 lit. c IVG, Art. 22 Abs. 1 Satz 2 IVG mehr...