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Regeste

Art. 4 BV, Kantonales Prozessrecht.
Beteiligung an der Sache gemäss § 151 der ZPO des Kantons Basel-Stadt begründet nicht nur die Ablehnbarkeit eines Experten, sondern ist ein Unfähigkeitsgrund. Einem Zeugen, der aus diesem Grunde nicht Experte sein könnte, dürfen auch keine Expertenfragen gestellt werden.

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Artikel: Art. 4 BV