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Regeste

Anfechtung der Ehelichkeit, Blutuntersuchung; kantonales Prozessrecht.
Hat der Kläger rechtzeitig die Durchführung der Blutuntersuchung nach allen bekannten Methoden beantragt, so darf das erst vor oberer kantonaler Instanz gestellte Begehren, die Untersuchung sei auf eine inzwischen neu bekannt gewordene Bluteigenschaft auszudehnen, nicht als unzulässiges Novum zurückgewiesen werden.
Ausschluss der Vaterschaft auf Grund der Bestimmung der Haptoglobineigenschaften Hp1 und Hp2.

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