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Regeste

Art. 5 Ziff. 5 EMRK; Art. 13b Abs. 1 und Art. 13c Abs. 2 ANAG; Einmaligkeit des Rechtsschutzes; Genugtuungsforderung für eine durch den Haftrichter nicht genehmigte Ausschaffungshaft.
Inhalt und Tragweite von Art. 5 Ziff. 5 EMRK (E. 2).
Das Prinzip der Einmaligkeit des Rechtsschutzes steht einer Überprüfung der Widerrechtlichkeit der Ausschaffungshaft im Staatshaftungsverfahren grundsätzlich nicht entgegen (E. 3).
Verweigert der Haftrichter im Rahmen von Art. 13c Abs. 2 ANAG die Genehmigung der Ausschaffungshaft, sind Schadenersatz- oder Genugtuungsansprüche gestützt auf Art. 5 Ziff. 5 EMRK ausgeschlossen, wenn die Fremdenpolizei das Vorliegen der Haftvoraussetzungen in vertretbarer Weise bejaht hat (E. 4).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 5 Ziff. 5 EMRK, Art. 13b Abs. 1 und Art. 13c Abs. 2 ANAG, Art. 13c Abs. 2 ANAG

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