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Regeste

Art. 20a Abs. 1 lit. a, Art. 49 Abs. 2 Ziff. 3 BVG; Art. 89a Abs. 6 Ziff. 3 ZGB; Hinterlassenenleistungen der weitergehenden beruflichen Vorsorge; Todesfallkapital; Begünstigung des überlebenden Lebenspartners.
Begünstigte Person einer Lebensgemeinschaft zu sein, setzt deren ununterbrochene, mindestens fünfjährige Dauer unmittelbar vor dem Tod der versicherten Person voraus (Beantwortung der im Urteil 9C_284/2015 vom 22. April 2016 E. 3, nicht publ. in: BGE 142 V 233, aber in: SVR 2016 BVG Nr. 33 S. 135, offengelassenen Frage) (E. 4.1 und 4.2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 142 V 233

Artikel: Art. 20a Abs. 1 lit. a, Art. 49 Abs. 2 Ziff. 3 BVG, Art. 89a Abs. 6 Ziff. 3 ZGB