Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 146 Abs. 1 StGB; Versicherungsbetrug; arglistige Täuschung und Eigenverantwortung des Versicherers.
Nach der Rechtsprechung ist eine falsche Schadenanzeige grundsätzlich immer arglistig (E. 1.3). Eigenverantwortung des Opfers setzt eine genwärtige Täuschung voraus. Handlungen oder Unterlassungen des Opfers, die einem qualifiziert täuschenden Verhalten des Täters vorangegangen sind, begründen daher von vornherein keine Opfermitverantwortung (hier: bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung unterbliebene Besichtigung und Prüfung des Fahrzeugs auf vorbestandene Schäden; E. 1.4).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 146 Abs. 1 StGB