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Regeste

Art. 32 ff., 718 und 721 OR; Vertretung der Aktiengesellschaft, faktisches Organ.
Vertretung der AG durch ihre Organe (E. 5.1), Prokuristen und andere Handlungsbevollmächtigte (E. 5.2) sowie durch ihre rechtsgeschäftlichen Stellvertreter (E. 5.3 und 7). Keine Vertretung der AG durch ein faktisches Organ (E. 6).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 32 ff., 718 und 721 OR