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Regeste

Art. 4 und 6 VVG (in der bis Ende 2005 gültig gewesenen Fassung); Verletzung der Anzeigepflicht und Rücktritt vom Vorsorgevertrag.
Zusammenfassung der Rechtsprechung zum Begriff der "Gefahrstatsache" im Sinne von Art. 4 VVG und zur Anzeigepflicht im Bereich der weitergehenden beruflichen Vorsorge (E. 3).
In casu keine Anzeigepflichtverletzung eines alkoholabhängigen Antragstellers, welcher die offengehaltene Frage "Bestanden in den letzten 5 Jahren jemals Krankheiten (...)?" verneint hat; Auslegung des Begriffs "Krankheit" (E. 4 und 5).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 4 und 6 VVG, Art. 4 VVG