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Regeste

Art. 3 Abs. 3 ANAG und Art. 13 Abs. 4 ANAV; Anstellung von Ausländern ohne Arbeitsbewilligung.
1. Im Falle unselbständiger Erwerbstätigkeit ist es unerheblich, aufgrund welchen zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses zwischen dem Ausländer und dem in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber die Tätigkeit ausgeübt wird (Erw. 1-3).
2. Als Arbeitgeber im Sinne des ANAG und der ANAV gilt schon, wer einen Ausländer faktisch in seinem Betrieb unter eigener Verantwortung und Aufsicht beschäftigt, seine Dienste also tatsächlich entgegennimmt (Erw. 1-3).
3. Fall mittlerer Beamter, die befugt sind, Arbeitskräfte selbständig und ohne Bewilligung oder nachträgliche Genehmigung von oben zu beschäftigen (Erw. 4).
Art. 18 StGB; Vorsatz (Erw. 6).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 3 Abs. 3 ANAG, Art. 13 Abs. 4 ANAV, Art. 18 StGB