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Regeste a

Art. 20 Abs. 3 VVG; Verzugsfolgen; Ruhen der Leistungspflicht.
Ist der Schuldner mit der Zahlung der Prämie in Verzug, ruht die Leistungspflicht des Versicherers; es besteht keine Leistungspflicht für versicherte Ereignisse, die während der Zeitdauer des Verzugs eintreten (E. 2.3).

Regeste b

Kollektiv-Krankentaggeldversicherung; Eintritt des Versicherungsfalls; Zeitpunkt.
Auslegung eines Vertrags über eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung; Eintritt des Versicherungsfalls mit der (krankheitsbedingten) Arbeitsunfähigkeit (E. 3).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 20 Abs. 3 VVG