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Regeste a

Art. 96 ZPO; Erhebung und Bemessung von Gerichtskosten.
Es ist zulässig, das Nichteintreten auf eine Klage mangels (fristgemässer) Leistung des Kostenvorschusses mit Kosten zu verbinden (E. 3.1). Überprüfung der Höhe der Gerichtsgebühr von Fr. 12'000.- unter den Gesichtspunkten des Kostendeckungs- und des Äquivalenzprinzips sowie hinsichtlich einer willkürlichen Anwendung der kantonalen Tarifbestimmungen (E. 3.2).

Regeste b

Art. 119 Abs. 3 Satz 2 und Art. 105 ZPO; Parteientschädigung im Gesuchsverfahren betreffend unentgeltliche Rechtspflege.
Die Gegenpartei, die gestützt auf Art. 119 Abs. 3 Satz 2 ZPO fakultativ zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege angehört wird, hat im betreffenden Gesuchsverfahren keine Parteistellung, weshalb ihr keine Parteientschädigung zugesprochen werden darf (E. 4.1 und 4.2). Mangels eines entsprechenden Antrags verletzt die Zusprechung einer Parteientschädigung überdies Art. 105 ZPO (E. 4.3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 119 Abs. 3 Satz 2 und Art. 105 ZPO, Art. 96 ZPO, Art. 105 ZPO