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Regeste

Art. 19 lit. b EntG; Enteignungsentschädigung für die Auferlegung von Durchleitungsrechten für eine Hochspannungsleitung und die Einräumung von Baurechten für die Leitungsmasten.
Die sog. Differenzmethode (Verkehrswert des unbelasteten Grundstücks minus Verkehrswert des servitutsbelasteten Grundstücks) kann in den Fällen, in denen landwirtschaftlicher Boden bloss mit Durchleitungsrechten und Baurechten für die Masten belastet wird, kaum Anwendung finden. Aus diesem Grund haben der Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke (VSE) und der Schweizerische Bauernverband (SBV) die gemeinsamen Empfehlungen "Entschädigungsansätze für elektrische Freileitungen" herausgegeben. Inhalt und Tragweite dieser Empfehlungen (Ausgabe 1978).

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Artikel: Art. 19 lit. b EntG

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