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Regeste

Kartellgesetz.
Kartellähnliche Organisation, Begriff der stillschweigenden Abstimmung des Verhaltens (Art. 3 lit. b KG; E. 3 und 4a).
Massnahme, die darauf abzielt, eine im Gesamtinteresse erwünschte Struktur des Verkaufs von Zeitungen und Zeitschriften zu fördern (Art. 5 Abs. 2 lit. c KG; E. 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 3 lit. b KG, Art. 5 Abs. 2 lit. c KG