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Regeste

Art. 6 Abs. 2 lit. g AHVV; Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 5 zweiter Satz sowie Art. 10 Abs. 1, 2 und 3 AHVG: Beitragsrechtliche Qualifikation von Zuwendungen des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.
Die den Forschern ausgerichteten Zuwendungen des Nationalfonds stellen, ob sie nun als Stipendien oder Forschungsbeiträge bezeichnet werden und darin ein persönlicher Beitrag an den Lebensunterhalt mitenthalten ist oder nicht, kein beitragspflichtiges Erwerbseinkommen dar (E. 2-4).

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Referenzen

Artikel: Art. 6 Abs. 2 lit. g AHVV, Art. 10 Abs. 1, 2 und 3 AHVG