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Regeste

Organisationsmängelverfahren.
Ein rechtskräftiger Auflösungsentscheid nach Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR kann nicht gestützt auf Art. 195 SchKG widerrufen werden (E. 2).

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Artikel: Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR, Art. 195 SchKG