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Regeste

Art. 426 Abs. 1, Art. 431 und 450e Abs. 3 ZGB; fürsorgerische Unterbringung; Gutachten der sachverständigen Person.
Zum Inhalt des Gutachtens bei Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung und deren periodischer Überprüfung. Zur Zulässigkeit des Fachrichters für die Begutachtung (E. 2.3-2.8).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 431 und 450e Abs. 3 ZGB

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