Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 15 Abs. 1 ARV; Bedienung des Fahrtenschreibers.
Der berufsmässige Lastwagenchauffeur darf während der Beladearbeiten den Fahrtenschreiber nicht auf "Ruhezeit" schalten, wenn er anwesend sein muss, um bei allfälligen Schwierigkeiten jederzeit und rasch einschreiten zu können.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 15 Abs. 1 ARV