Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 21 und 21bis IVG, Art. 7 und 8 HVI: Vergütung von Reparaturkosten.
- Die verschiedenen Abgabe- bzw. Leistungsformen bei Hilfsmitteln sind einander grundsätzlich gleichgestellt.
- Bei vom Versicherten selber angeschafften Hilfsmitteln sind Reparaturkostenpauschalen grundsätzlich zulässig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherte jedoch die Vergütung der effektiven, die Pauschale übersteigenden Reparaturkosten verlangen.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 21 und 21bis IVG, Art. 7 und 8 HVI