Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste a

Art. 298 ZPO; Kindesanhörung und vorweggenommene (antizipierte) Beweiswürdigung.
Voraussetzungen, unter denen das Gericht gestützt auf eine vorweggenommene Beweiswürdigung auf eine Kindesanhörung verzichten darf. Unterscheidung zwischen echter und unechter vorweggenommener Beweiswürdigung (E. 3.3).

Regeste b

Art. 4 ZGB; Rückerstattung des Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem); Billigkeit.
Als vorläufige Leistung ist der Prozesskostenvorschuss im Rahmen der Liquidation der Prozesskosten grundsätzlich zurückzuerstatten bzw. an güterrechtliche und/oder zivilprozessuale Gegenforderungen anzurechnen. Voraussetzungen, unter denen das Gericht aus Billigkeitsgründen (Art. 4 ZGB) von diesem Grundsatz abweichen darf (E. 6).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 4 ZGB, Art. 298 ZPO