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Regeste

Art. 94 Ziff. 3 SVG. Entwendung eines Fahrrads zum Gebrauch.
Ein Fahrrad, an dem kein Gewahrsam besteht, kann nicht im Sinne von Art. 94 Ziff. 3 SVG entwendet werden (E. 2a und c).

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Artikel: Art. 94 Ziff. 3 SVG