Regeste
Verbot jeglicher geschlechtsspezifischer Diskriminierung hinsichtlich Entlöhnung und Beförderung im Arbeitsverhältnis (Art. 8 Abs. 3 BV; Art. 3 GlG).
Intertemporale Anwendung des Gleichstellungsgesetzes (E. 2).
Aus Art. 12 Abs. 2 GlG abgeleitete Anforderungen an die Feststellung des Sachverhalts. Art und Weise der Bewertung verschiedener Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens (E. 3).
Analyse des in Art. 6 GlG vorgesehenen Mechanismus der Beweiserleichterung (E. 4).
Objektive Gesichtspunkte, die Lohnunterschiede nach dem Gleichstellungsgesetz zu rechtfertigen vermögen (E. 5).
Ermittlung des geschuldeten Lohnes im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. d GlG (E. 6).
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Referenzen
Artikel: Art. 8 Abs. 3 BV, Art. 3 GlG, Art. 12 Abs. 2 GlG, Art. 6 GlG mehr...