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Regeste

Art. 5 Abs. 2 RPG; materielle Enteignung bei Nichteinzonung.
Wiederholung der Praxis zu den Voraussetzungen der materiellen Enteignung (E. 3 und 4).
Materielle Enteignung im konkreten Fall sowohl aufgrund der bestimmten, von der Rechtsprechung kumulativ geforderten Kriterien (E. 5) als auch nach Massgabe der besonderen Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes (E. 6) bejaht.

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 2 RPG