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Regeste

Art. 27 Abs. 1 und 3 AVIV: Kontrollfreie Bezugstage.
Die 75 Tage kontrollierter Arbeitslosigkeit, die zu kontrollfreien Bezugstagen berechtigen, sind nicht wertmässig, d.h. nach der Zahl der bezogenen vollen Taggelder, sondern nach der Zahl der Kontrolltage zu bestimmen.

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Referenzen

Artikel: Art. 27 Abs. 1 und 3 AVIV