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Regeste

Eintragspflicht für das Handelsregister. Begriff der auf dauernden Erwerb gerichteten wirtschaftlichen Tätigkeit (Art. 52 Abs. 3 HRegV; Erw. 1 und Erw. 2).
Ordnungsbusse wegen Missachtung einer Verpflichtung zur Anmeldung einer Eintragung (Art. 943 Abs. 1 OR; Erw. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 52 Abs. 3 HRegV, Art. 943 Abs. 1 OR