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Regeste

Art. 7 StGB, Ubiquitätstheorie, Erfolg des Betruges.
Beim Betrug ist auch der Ort, wo die beabsichtigte Bereicherung eingetreten ist bzw. eintreten sollte, Ort des Erfolges und damit Begehungsort im Sinne von Art. 7 StGB.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 7 StGB

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