Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Sexuelle Nötigung, psychischer Druck (Art. 189 Abs. 1 StGB); Strafzumessung (Art. 63 StGB).
Voraussetzungen für die Annahme eines psychischen Drucks bei kindlichen Opfern (E. 2a und b; Bestätigung und Verdeutlichung der Rechtsprechung).
Eine sexuelle Nötigung unter Anwendung psychischen Drucks wiegt nicht prinzipiell leichter als eine mit Gewalt oder Drohungen begangene Tat (E. 3a).
Vorverurteilungen von Tatverdächtigen durch die Medien sind angemessen strafmindernd zu berücksichtigen. Offen gelassen, ob auch nicht vorverurteilenden Eingriffen durch die Medien bei der Strafzumessung Rechnung zu tragen ist (E. 3b).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 189 Abs. 1 StGB, Art. 63 StGB