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Regeste

Art. 271 Abs. 1 BStP; Rechtsmittel gegen die im kantonalen Urteil zugesprochene Zivilforderung.
Hat der letztinstanzliche kantonale Entscheid ausschliesslich Zivilansprüche zum Gegenstand, so ist die Nichtigkeitsbeschwerde an den Kassationshof des Bundesgerichts unzulässig (E. 1).
Art. 49 OR; Genugtuung im Falle der Unzucht mit Kindern.
Kriterien, die bei der Bemessung der Genugtuung zu beachten sind; Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 2a). Unzüchtiges Verhalten gegenüber zwei Mädchen, deren Grossmutter mit dem Täter in eheähnlicher Gemeinschaft lebt (E. 2b).

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Referenzen

Artikel: Art. 271 Abs. 1 BStP, Art. 49 OR