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Regeste

Art. 97 AHVG und 58 VwVG.
Während der Rechtsmittelfrist kann die Verwaltung auf eine (unangefochtene) Verfügung zurückkommen, ohne an die für die Wiedererwägung formell rechtskräftiger Verfügungen geltenden Voraussetzungen gebunden zu sein.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 97 AHVG