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Regeste

Verwechselbarkeit von Wortmarken, Art. 6 Abs. 1 MSchG.
Allgemeine Voraussetzungen. Die Marken "Compact" und "COM-PACTUS" sind verwechselbar (Erw. 1).
Gänzliche Warenverschiedenheit, Art. 6 Abs. 3 MSchG, Anforderungen. Archivierungsanlagen und Fahrtreppen sind nicht gänzlich verschiedenartige Waren (Erw. 2).
Unterlassungsklage, Art. 24 MSchG, Voraussetzungen (Erw. 3, 4).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 6 Abs. 1 MSchG, Art. 6 Abs. 3 MSchG, Art. 24 MSchG