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Regeste

Art. 144 StGB; Hehlerei.
Hehlerei setzt weder voraus, dass zwischen dem Hehler und dem Vortäter eine persönliche Beziehung besteht, noch ist erforderlich, dass die Sache unmittelbar vom Vortäter auf den Hehler überging.

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Referenzen

Artikel: Art. 144 StGB