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Regeste

Art. 32 Abs. 2 AVIG, Art. 50 AVIV: Härtefall wegen des Karenztags.
Die Voraussetzungen des Art. 50 Abs. 1 lit. a AVIV für die Anerkennung eines Härtefalles, welcher die Befreiung von der Pflicht zur Übernahme des Karenztages rechtfertigt, verstossen nicht gegen das Gesetz.

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Referenzen

Artikel: Art. 32 Abs. 2 AVIG, Art. 50 AVIV, Art. 50 Abs. 1 lit. a AVIV